Die Ankündigung einer Betriebsprüfung kann unangenehm sein, selbst für die Unternehmen, die ihre Steuererklärung korrekt erstellt und ihre Steuern fristgerecht bezahlt haben. Häufig wird es von unseren Mandanten als störend empfunden, wenn die Betriebsprüfung in ihren Geschäftsräumen stattfindet. In Ausnahmefällen kann die Betriebsprüfung jedoch beim Steuerberater des Mandanten durchgeführt werden. Wir stellen die Räume unserer Kanzlei in Mannheim gerne für Betriebsprüfungen unserer Mandanten zur Verfügung. Allerdings sind die Betriebsprüfer des Finanzamts grundsätzlich berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume des Steuerpflichtigen zu besichtigen.

Unsere Mannheimer Kanzlei begleitet Sie vor, während und zum Schluss der Betriebsprüfung. Mit unserer Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, sowohl während der Prüfung als auch im Rahmen der Schlussbesprechung die bestmögliche Lösung für Sie auszuhandeln:

  • Vor der Betriebsprüfung: Wir bereiten Sie optimal auf eine Betriebsprüfung vor. In einem ausführlichen Gespräch machen wir im Vorfeld einer anstehenden Prüfung Diskussions- und Angriffspunkte ausfindig. So kann sich das Unternehmen bereits vor der Betriebprüfung auf diese Themen vorbereiten.
  • Nach der Betriebsprüfung: Sollte die Betriebsprüfung bereits erfolgt sein und die Prüfungsfeststellungen bei Ihnen strittig bleiben, wägen wir ab, ob eine Rechtsmitteleinlegung sinnvoll und in Ihrem Interesse ist.
  • Da unsere Kanzlei stets alle rechtlichen Aspekte im Auge behält, bieten wir ebenfalls Beratung in Fällen an, in denen eine Selbstanzeige notwendig ist.

Die Kanzlei Börstinger am Standort Mannheim begleitet Sie außerdem bei versicherungsrelevanten Prüfungen sowohl von der Deutschen Rentenversicherung als auch von der Berufsgenossenschaft.