Die Kernkompetenz der Kanzlei Börstinger für Mandanten aus Mannheim und der Rhein-Neckar-Region ist die steuerliche Gestaltungsberatung und das Steuerrecht. In diesem Rahmen erstellen wir Steuererklärungen für Privatpersonen. Bereits erhaltene Steuerbescheide unterziehen wir einer eingehenden Prüfung. Im Falle von Einspruchsverfahren im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung setzt unsere Kanzlei Ihr Recht vor Gericht durch.

Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Sie auch in erbschafts- und schenkungssteuerlichen Fragen. Bei Bedarf erarbeitet unsere Kanzlei gerne Ihre Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuererklärung.

Bei Selbstanzeigen aufgrund von abgegebenen Steuererklärungen steht Ihnen die Kanzlei Börstinger beratend zur Seite und übernimmt im Falle einer Steuerfahndung Ihre Interessenwahrung.